Abgezockt in Aachen
Hallo Johnny,
der Steuerbescheid ist bestandskräftig und damit zu bedienen. Was da – auch und gerade wegen der Pfändung - zu machen ist, solltest Du mit einem Rechtsanwalt besprechen (kostet natürlich). Oder zahlen, wenn Du den Weg zum Anwalt scheust. Formaljuristisch ist die Stadt im Recht und sitzt damit am längeren Hebel.
Falls Du noch weißt, mit wem Du wann gesprochen hast, und er Dir gesagt hat, „die Stadt Aachen wählt bewusst eine um das vielfach höhere Nettokaltmiete, damit … diejenigen denen dies zu viel wird, damit bewegt werden, sich in Aachen mit Hauptwohnsitz zu melden“, würde ich Strafanzeige stellen (Nötigung, Verleitung zur Steuerhinterziehung und Verstoß gegen Art 11 Abs. 1 GG – Recht auf Freizügigkeit). Ob dabei was überkommt, ist die andere Frage, aber es baut vielleicht Frust ab. Ggf. lässt sich auch noch die Pressemitteilung der Stadt vom 18.9. heranziehen.
Auch eine Eingabe an des Petitionsausschuss Landtag NRW könnte beim Frustabbau selbst dann helfen, wenn sie ergebnislos verläuft.
Zumindest sind dann einige Behörden mit der Sache beschäftigt.
Aber man kann sich natürlich auch alles gefallen lassen.
Gruß. Alf
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johnny,
20.10.2008
- Abgezockt in Aachen - Alfred, 20.10.2008
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