Abgezockt in Aachen
Hallo
zusätzlich zu den Dingen, die dir Alfred geraten hast, könntest du noch folgendes machen:
Steuern, die mittels Schätzung festgesetzt wurden, haben meist einen Vorläufigkeitsvermerk. normalerweise wird die Steuer berichtigt, wenn man binnen 4 Jahren der Stadt die richtige Bemessungsgrundlage mitteilt.
schaue mal bitte in deinen Bescheid, ob da auch der Vorläufigkeitsvermerk drin ist
und falls du den Nachweis erbringen kannst, dass du tatsächlich mit der Stadt telefoniert hast, käme evt. auch ein Schadensersatzanspruch aus Amtspflichtverletzung (§ 839 BGB) in Frage. allerdings wäre auch hier die Einschaltung eines Anwaltes ratsam
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- Abgezockt in Aachen -
johnny,
20.10.2008
- Abgezockt in Aachen - Alfred, 20.10.2008
- Abgezockt in Aachen - Bjoern, 21.10.2008