Abgezockt in Aachen

Bjoern @, Dienstag, 21.10.2008 (vor 5637 Tagen) @ johnny

Hallo

zusätzlich zu den Dingen, die dir Alfred geraten hast, könntest du noch folgendes machen:

Steuern, die mittels Schätzung festgesetzt wurden, haben meist einen Vorläufigkeitsvermerk. normalerweise wird die Steuer berichtigt, wenn man binnen 4 Jahren der Stadt die richtige Bemessungsgrundlage mitteilt.
schaue mal bitte in deinen Bescheid, ob da auch der Vorläufigkeitsvermerk drin ist

und falls du den Nachweis erbringen kannst, dass du tatsächlich mit der Stadt telefoniert hast, käme evt. auch ein Schadensersatzanspruch aus Amtspflichtverletzung (§ 839 BGB) in Frage. allerdings wäre auch hier die Einschaltung eines Anwaltes ratsam


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