Zweitwohnsteuer Köln bei Pflegesituation
Hallo,
ich habe jüngst von der Stadt Köln ein Aufforderung zur "Erklärung zur Zweitwohnsteur" erhalten.
Meine Situation ist seit Beginn der Steuer 2005 wie folgt:
aufgrund einer häuslichen Pflegesituation - hier: Elternteil Pflegestufe II - ist mein Lebensmittelpunkt bei meinen Eltern in Rheinland-Pfalz, daher bin ich dort auch mit Erstwohnsitz gemeldet.
Das zuständige Finanzamt in Rheinland-Pfalz erkennt die Pflegesituation, und die, durch Pflegegutachten nachgewiesen Betreung, in jeder Hinsicht an.(auch die Kilometer an 100 % der jährlichen Arbeitstage im Rahmen der Werbungskosten Strecke Wohnort in RLP bis nach Köln zum Arbeitsplatz werden vom dortigen FA anerkannt).
Ich nutze daher die Wohnung in Köln lediglich an einigen Tagen im Jahr als Rückzugsraum von der dargestellten Pflegesituation, da ich beruflich in Köln im Schichtdienst tätig bin.
Besteht aufgrund der Gesamtsituation die Möglichkeit eine Befreiung oder Reduzierung der ggf. feszustetzenden Steuer zu erreichen >
Läßt sich das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (bzgl. dem Schutz der Familie) auch auf meinen Fall übertragen >
Wie sind die Möglichkeiten bei Beschreitung des Klageweges >
Vielen Dank !
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Ralf,
11.11.2008
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Alfred,
12.11.2008
- Zweitwohnsteuer Köln bei Pflegesituation - Tilly, 12.11.2008
- Zweitwohnsteuer Köln bei Pflegesituation - Ralf, 13.11.2008
- Zweitwohnsteuer Köln bei Pflegesituation - Bjoern, 12.11.2008
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Alfred,
12.11.2008