Zweitwohnsteuer Köln bei Pflegesituation

Bjoern @, Mittwoch, 12.11.2008 (vor 6059 Tagen) @ Ralf

Hallo,

eigentlich spricht vieles dafür, dass im vorliegenden Fall ebenso wie bei den Verheirateten der Schutzbereich des Art. 6 GG tangiert ist. insofern würde ich mich gegen die ZWS wehren ... wobei dies auch eine finanzielle Frage sein wird: vor dem VG wirste sicherlich verlieren ... und danach herrscht Anwaltszwang


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