Zweitwohnsteuer Köln bei Pflegesituation

Alfred @, Mittwoch, 12.11.2008 (vor 6055 Tagen) @ Ralf

Hallo Ralf,
m.E. ist das ein Fall, auf den der Beschluss des BVerfG analog anzuwenden ist und die Erfolgschancen - vielleicht nicht in 1. Instanz beim VG Köln -, gut sind.
Eine Befreiung oder Reduzierung kommt allerdings nicht in Frage, denn die Steuer ist verfassungswidrig und darf überhaupt nicht erhoben werden.

Wie die Stadt Köln reagieren wird, kann ich nicht abschätzen, befürchte aber, dass sie Ärger machen wird. Das sollte Dich aber nicht abschrecken.
Nur den ersten Teil der Erklärung ausfüllen – bis: „keine Zweitwohnung …“ und die Begründung in einem Anschreiben, in dem Du Deine Situation darlegst, abgeben.
Dazu einige Empfehlungen:
1. Statt „Lebensmittelpunkt“ solltest schreiben: „… halte ich mich vorwiegend bei meinen Eltern auf und bin dort mit Hauptwohnung gemeldet.“
2. Statt „Rückzugsraum“ solltest Du schreiben: „ Ich bin beruflich in Köln im Schichtdienst tätig, und nutze die Nebenwohnung nur gelegentlich, wenn eine Heimfahrt nicht zumutbar ist.“
3. Zum Abschluss die Sätze: „Der Beschluss des BVerfG vom 11. Oktober 2005 - 1 BvR 1232/00, 2627/03 ist hier sinngemäß anzuwenden, denn Ihre Nebenwohnungsteuer diskriminiert in meinem Fall die gem. Art. 6 Abs. 1 GG geschützte Familie. Ihre Satzung ist keine wirksame Rechtsgrundlage für die Erhebung einer Aufwandsteuer. “

Dann kannst Du abwarten, was die Kölner machen und entsprechend reagieren. Solltest Du Formulierungshilfe brauchen, melde Dich hier wieder.
Aus reiner Neugierde: Seit wann bis Du mit Nebenwohnung in Köln gemeldet>


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