ZWS für elterliches Kinderzimmer? (Köln)

papa @, Dienstag, 06.01.2009 (vor 5800 Tagen)

Das was ich bsiher gelesen habe betraf mesit die studentische Zweitwohnung, wobei die Hauptwohnung der elterliche Wohnsitz war.

Im Fall meiner Tochter ist es grad umgekehrt: sie hat sich mit Hauptwohnsitz an ihrem Studienort in Nürnberg gemeldet und als Nebenwohnsitz die elterliche Wohnung (Kinderzimmer) in Köln belassen.

Die Stadt Köln will jetzt ZWS für die 'Nebenwohnung' in Köln haben. Also für das Kinderzimmer in der elterlichen Wohnung. Halte ich für ausgesprochen pervers, aber ist es auch rechtens>


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