ZWS für elterliches Kinderzimmer? (Köln)

Alfred @, Dienstag, 06.01.2009 (vor 5560 Tagen) @ papa

Dann sollte die Tochter korrekt und umfassend die Steuererklärung abwarten. Bloß keine Bankverbindung angeben. Unter 5 "keine Zweitwohnung i.S.d. Satzung" ankreuzen und unter 8 "aus folgenden Gründen angeben: "Zimmer im Haushalt meiner Eltern." Falls dann wirklich ein Bescheid kommt, heißt es zahlen oder klagen.

» Welche genauen Teile der Kölner Satzung hältst du für verfassungswidrig>
So ziemlich alle - aber das Kölner VG sieht das ggf. anders. :-D
Wenn es wirklich zu einer klage kommen sollte, helfe ich gerne.


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