ZWS für elterliches Kinderzimmer? (Köln)

Alfred @, Dienstag, 06.01.2009 (vor 5800 Tagen) @ papa

Hallo papa,

ist das nun ein Steuerbescheid oder die Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung>

Ansonsten:
1. Nach der Kölner Satzung wäre das m.E. rechtens - ja sogar zwingend erforderlich, denn danach ist Inhaber einer Nebenwohnung, wer mit Nebenwohnung gemeldet ist.
Allerdings dürfte das ein weiterer Hinweis darauf sein, dass die Kölner Satzung insgesamt verfassungswidrig ist. Sollte die Stadt also die ZWSt von der Tochter verlangen, hilft nur klagen.
2. Tochter soll die Nebenwohnung so schnell wie möglich abmelden - dann gibt es wenigstens für die Zukunft keinen Ärger.


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