News: Keine ZWS bei Verheirateten

René ⌂ @, Donnerstag, 15.01.2009 (vor 5572 Tagen)

Das Grundsatzurteil, nachdem Verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Pendler von der Zweitwohnungsteuer befreit sind, hat sich in den meisten Kommunen herumgesprochen. In einer war man allerdings der Meinung, daß dieser Grundsatz nur dann gelte, wenn der Ort der Nebenwohnung gleichzeitig auch der Arbeitsort ist.

Dieser Gemeinde hat nun das Verwaltungsgericht Gießen etwas auf die Sprünge geholfen. So sind 5,5 Kilometer zwischen Nebenwohnung und Arbeitsplatz kein Grund, um von diesem Grundatz abzuweichen (Aktenzeichen: 8 E 2835/07, siehe auch vnr.de).

Anmerkung in eigener Sache: ich finde das vollständige Urteil nur in kostenpflichten Urteilsdatenbanken und würde mich über die Zusendung freuen.


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