News: Keine ZWS bei Verheirateten

Rebell @, Freitag, 16.01.2009 (vor 5602 Tagen) @ Alfred

» Eines gleich vorweg:
» Von einer Befreiung nicht dauernd getrennt lebender Verheirateter die aus
» beruflichen Gründen eine Zweitwohnung halten und deren eheliche Wohnung
» sich in einer anderen Gemeinde befindet kann überhaupt nicht die Rede sein.
» Die müssen bei einer verfassungskonformen Satzung genau so die
» Zweitwohnungsteuer zahlen wie alle anderen.
» Das Urteil ist allein schon wegen dieses Befreiungsunfugs unbedeutend.
» Allenfalls die Formulierungen des erkennenden Spruchkörpers würde ich gerne
» lesen – zur Erheiterung. Außerdem steht es nicht im Einklang mit den
» neuesten Urteilen des BVerwG, wonach die Kommunen machen können, was sie
» wollen.

Derartige "Blüten" und ausufernde Raffgier der Kommunen bestätigen doch, dass hier mal eine grundlegende Änderung bzw. Reform dieses Unfuges Zwst nicht nur über Gerichtsentscheidungen ein grundlegendes Durchgreifen der dafür verantwortlichen politischen Staatsdiener, die alle vom Volke gewählt werden, überfällig sei! Unsere Bundeskanzlerin Angela Merkel genießt Weltgeltung geht allerdings mit dem eigenen Volke um als ginge sie das gar nichts an. Es kann doch nicht richtig sein mit Schlagwörtern wie "Bildungspolitik" nur zur Schau durch die Lande zu pilgern um mit Studenten Hände zu schütteln, aber sich für dieses Problem mit keinem Auge zu widmen! Die Studenten müssten wie viele andere Bürger mal dieses Thema in Vordergrund rücken und die bundesweite Abschaffung der Zweitwohnungssteuer fordern!


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