News: Keine ZWS bei Verheirateten

Alfred @, Freitag, 16.01.2009 (vor 5580 Tagen) @ René

Eines gleich vorweg:
Von einer Befreiung nicht dauernd getrennt lebender Verheirateter die aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung halten und deren eheliche Wohnung sich in einer anderen Gemeinde befindet kann überhaupt nicht die Rede sein. Die müssen bei einer verfassungskonformen Satzung genau so die Zweitwohnungsteuer zahlen wie alle anderen.
Das Urteil ist allein schon wegen dieses Befreiungsunfugs unbedeutend. Allenfalls die Formulierungen des erkennenden Spruchkörpers würde ich gerne lesen – zur Erheiterung. Außerdem steht es nicht im Einklang mit den neuesten Urteilen des BVerwG, wonach die Kommunen machen können, was sie wollen.


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