Soldat auf Zeit - Zweitwohnung = Elternhaus?
:lookaround: Hallo,
mein Sohn ist Soldat auf Zeit ( 8 Jahre ), hat nun seinen Allgemeinen Grundwehrdienst beendet und ist jetzt für 4 Wochen zu seiner Stammeinheit versetzt worden. Diese ist 160 km vom bisherigen gemeldeten Wohnsitz, dem Elternhaus, entfernt. Im Februar wird er 4 Wochen an einem Seminar in der Nähe von Bremen teil nehmen (Entfernung vom Elternhaus ca. 800 km, ca genauso viel vom Ort der Stammeinheit).
Nun hat er heute von seinem "Spiess" Unterlagen erhalten, dass der Ort der Stammeinheit als Hauptwohnsitz angemeldet wurde. Mein Sohn wohnt in der Kaserne und kommt an jedem Wochenende heim ( Freundin/ Freundeskreis).
Ab Juni wird er für den Zeitraum von ca. zwei Jahren in ein anderes Bundesland versetzt, weil er dort bei der Bundeswehr eine Zivilberufliche Ausbildung absolviert. Auch dort wohnt er in der Kaserne bzw. einem Wohnheim der Bundeswehr. Die Stammeinheit bleibt aber dieselbe.
Ist es sinnvoll, bzw möglich, dass er sich in seinem Heimatort, sprich seinem Elternhaus, als Zweitwohnsitz anmeldet> Kann er dann Heimfahrten oder andere Auslagen steuerlich geltend machen>
Vielen Dank für eure Hilfe
Zwergstern
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Zwergstern,
21.01.2009
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Alfred,
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georg,
22.01.2009
- Soldat auf Zeit - Zweitwohnung = Elternhaus? - Alfred, 23.01.2009
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georg,
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Alfred,
21.01.2009