Soldat auf Zeit - Zweitwohnung = Elternhaus?
» hätte zu diesem Thema auch ne Frage.
Das ist nun keine Frage des Melde- und Zweitwohnungsteuerrechts sondern der Einkommensteuergesetze. Deswegen dazu bitte einen Fachmann befragen, der verbindliche Auskunft geben kann.
Zur groben Orientierung:
Es läuft auf doppelte Haushaltsführung hinaus. Wer aus beruflichen Gründen neben seiner Hauptwohnung eine näher am Dienst-/Arbeitsort gelegene Zweitwohnung nutzt, kann doppelte Haushaltsführung geltend machen.
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Zwergstern,
21.01.2009
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Alfred,
21.01.2009
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Zwergstern,
21.01.2009
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georg,
22.01.2009
- Soldat auf Zeit - Zweitwohnung = Elternhaus? - Alfred, 23.01.2009
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georg,
22.01.2009
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Zwergstern,
21.01.2009
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Alfred,
21.01.2009