Rückwirkend Hauptwohnsitz melden.

Alfred @, Freitag, 23.01.2009 (vor 5983 Tagen) @ littledevil

» Für eine Nebenwohnsitzsteuer müsste ja der tastächliche Status entscheidend sein...
Was da entscheidend sein müsste und was entscheidend ist, sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Tatsache ist, was nachweisbar ist – und das Melderegister ist ein Nachweis.

» Kann ich mich quasi selbst anzeigen und sagen, das meien Angeben falsch war o.ä.
Mal was Neues. Wäre interessant, wie das ausgeht.

» Im Telefongespräch hat sich aber ergeben, das die das auch rückwirkend haben möchten, ...

Die Stadt nimmt sich, was ihr dem Gesetz nach zusteht.


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