Rückwirkend Hauptwohnsitz melden.

littledevil @, Samstag, 24.01.2009 (vor 5981 Tagen) @ Alfred

Tatsache ist, was nachweisbar ist – und das
» Melderegister ist ein Nachweis.

Der einzige> Oder könnte ich anhand von DSL-Rechnung etc. anchweisen, das ich mich hauptsächlich in B. aufhalte / aufgehalten habe>


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