Halle (Saale)

Yvonne Winkler @, Samstag, 31.01.2009 (vor 5998 Tagen) @ Schumi

So schnell schießen die Sachsen-Anhaltiner nicht.
Ich habe gerade mal für die Zulassung zur Berufung nachbegründet unter Berücksichtigung der neuen Aspekte, die das Bundesverwaltungsgericht vorgetragen hat.
Allerdings war das, was das Bundesverwaltungsgericht zum Thema beitrug nur für einen Aspekt der angefochtenen Urteilsbegründung heranzuziehen.
Die Satzung ist aus weiteren vom VG Halle angeführten Gründen rechtswidrig, zumindest nach meiner Auffassung und der des VG Halle.
Da muss man einfach noch etwas Geduld haben, bis dazu eine Entscheidung getroffen wird.


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