Begründung des Nebenwohnsitzes
Hallo Alfred,
ich bin in B mit alleiniger Wohnung gemeldet, mein Kfz wie du schreibst daher auch.
Meine Freundin mit alleiniger Wohnung in A. Sie muss aber, damit sie das Fahrzeug fahren darf nun mind. einen Zweitwohnsitz in B haben (ist Nutzungsbedingung des Fahrzeuges, das nur ich und im Haushalt lebende Partner/Angehörige das Fahrzeug fahren dürfen).
Vorher war das gegeben, weil wir einen gemeinsamen Hauptwohnsitz in A hatten. Den haben wir aber nun aufgegeben. Sie bewohnt eine kleine Wohnung in A und ich eine größere in B. Am Wochenende treffen wir uns zumeist bei mir.
Ich habe keinen Nebenwohnsitz in A, weil mich das bei der Autosache nicht weiterbringt und darüberhinaus A ZWS erhebt.
Ich gebe zu, meine Frage hat keinen ausschließlichen ZWS-Bezug, es schien mir aber ein sehr kompetentes Forum in Bezug auf Melderechtsfragen zu sein.
Gruß
Tim
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Tim1981,
11.02.2009
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