Begründung des Nebenwohnsitzes

Alfred @, Mittwoch, 11.02.2009 (vor 6158 Tagen) @ Tim1981

» Ich finde nur die folgende Frage auf diesem Formular verwirrend:
Was mich verwirrt, ist die Tatsache, dass diese Fragen auf dem vorgeschriebenen Beiblatt überhaupt nicht vorgesehen sind. Mir ist kein offizielles Formular bekannt, das so blöd aufgebaut ist. Welche Stadt fragt so blöd>

» Aber eine Frage noch: Was ist denn nun der Unterschied zwischen Nebenwohnung und Nebenwohnsitz>
Das ist schon Kirschkernspalten. Nebenwohnung ist ein Begriff aus dem Melderecht. Wohnsitz in jeder Variante ist ein abgabenrechtlicher (AO) oder bürgerlich-rechtlich (BGB) Begriff, hat im Melderecht nichts zu suchen und ist rechtlich streng genommen völlig bedeutungslos. Wird aber gerne als Ersatz für die melderechtliche Wohnung genommen - klingt halt so schön. Und jeder versteht es, wie er will.


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