Köln - ZWS-Bescheid erst nach fast 4 Jahren erhalten

Torsten @, Montag, 16.03.2009 (vor 5666 Tagen) @ Torsten

» Da solltest Du die gemeinschaftlich genutzten Räume durch 3 teilen und
» dabei nicht irre machen lassen.

Leider besagt die Satzung in § 2 Abs. 2 aber auch, dass zur Berechnung des Wohnungsanteils nur nur volljährige Personen berücksichtigt werden.

Demnach kann ich meinen 13 Jährigen Sohn nicht zur Berechnung heranziehen. Also doch nur durch 2 Teilen!>!>!


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