Köln - ZWS-Bescheid erst nach fast 4 Jahren erhalten
» Da solltest Du die gemeinschaftlich genutzten Räume durch 3 teilen und
» dabei nicht irre machen lassen.
Leider besagt die Satzung in § 2 Abs. 2 aber auch, dass zur Berechnung des Wohnungsanteils nur nur volljährige Personen berücksichtigt werden.
Demnach kann ich meinen 13 Jährigen Sohn nicht zur Berechnung heranziehen. Also doch nur durch 2 Teilen!>!>!
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Torsten,
15.03.2009
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Alfred,
15.03.2009
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Torsten,
16.03.2009
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Alfred,
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03.04.2009
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- Köln - ZWS-Bescheid erst nach fast 4 Jahren erhalten - Natja, 23.04.2009
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Alfred,
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