Köln - ZWS-Bescheid erst nach fast 4 Jahren erhalten
» Leider besagt die Satzung in § 2 Abs. 2 aber auch, dass zur Berechnung des
» Wohnungsanteils nur nur volljährige Personen berücksichtigt werden.
Allerdings ist dieser Passus anrüchig, denn auf das Alter des Inhabers darf es nun wirklich nicht ankommen.
Auf jeden Fall würde ich aber das „individuell“ genutzte Kinderzimmer von der Gesamtfläche er Wohnung abziehen. Ich vermute allerdings zu, dass dies vor VG Köln keine Gnade finden wird. Dann läuft es auf eine grundsätzliche Klage gegen die Satzung hinaus (oder zahlen).
Allerdings finde ich es merkwürdig, dass jemand, der tatsächlich zwei Wohnungen innehat, eine Zweitwohnungsteuer entrichten muss. Das ist mehr als ungewöhnlich. Aber die Konstellation ist ja auch eher sehr selten.
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Torsten,
15.03.2009
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Alfred,
15.03.2009
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