ZWS Köln / Bitte um Rat / Klage?
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Zum Sachverhalt: Wenn du ZWS-pflichtig bist und der Aufforderung, den Mietvertrag zuzusenden, nicht nachgekommen bist, muß die Behörde ja Annahmen treffen. Wäre ich eine Behörde, würde ich dann auch eher das obere Limit ansetzen - wohl wissend, die Leute haben ja die Möglichkeit, die realen Werte nachzuweisen.
Deine Zahlen kann ich nicht nachvollziehen, ins. die 70 Euro. Wenn deine Kaltmiete 190 Euro beträgt und du bis Juli gewohnt hast, dann wären das für 7 Monate 133 Euro (bzw. 132 Euro - durch 12 teilbarer Betrag) - sofern du zum 31.07. ausgezogen bist. War es mind. 1 Tag eher, dann eben nur sechs statt 7 Monate - laut Satzung.
Meine Empfehlung: schau, ob die den Mitvertrag noch akzeptieren, ggf. erstellen die dann darauf einen neuen Bescheid (mal telefonisch vorfühlen).
Was auf juristischen Wege passiert, mag ich nicht abschätzen. Der fehlende Mitvertrag könnte man ggf. dir anlasten - daß du nicht bereit warst, den richtigen Wert nachzuweisen. Möglicherweise werden sie auch feststellen, daß die Schätzung zu hoch gegriffen ist - nur auf welche Summe sie am Ende kommen werden, wird dann die Überraschung bleiben.
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Ilya,
20.03.2009
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