ZWS Köln / Bitte um Rat / Klage?

Alfred @, Samstag, 21.03.2009 (vor 6085 Tagen) @ René

Auch wenn es nichts zur Sache tut: Warum eine Steuerschuld für 7 Monate durch 12 teilbar sein muss, erschließt sich dem Betrachter nicht. Steht so auch nicht in der Satzung.

Gegen einen Steuerbescheid der Stadt Köln gibt es keinen Widerspruch – nur die Klage vor dem Verwaltungsgericht. Das weiß die Stadt auch ganz genau. U.a. deswegen ist ihre Schätzung auch so unverschämt und letztlich ordnungswidrig.

Besondere Sorgen wegen des nicht vorgelegten Mietvertrags würde ich mir nicht machen – den braucht die Stadt gem. ihrer eigenen Satzung überhaupt nicht.


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