Auszug 1999-trotzdem Zahlen?

Isa @, Montag, 30.03.2009 (vor 5499 Tagen)

Hi,
zuerst einmal vielen Dank für dieses Forum, ein schönes Gefühl mit diesem Wahnsinn nicht ganz allein dazustehen!:-).

Also hier in Kürze mein Fall:

Ich bin 1999 aus meiner Zweier-WG in Köln ausgezogen, in eine andere Wohnung in Köln, ohne den Zweitwohnsitz (im Examensstress verbaselt)umzumelden.Hauptwohnsitz war noch bei meinen Eltern in einer anderen Stadt gemeldet.
2003 bin ich nach Duisburg umgezogen, habe dort den Erstwohnsitz angemeldet. Beim Amt wurde ich gefragt, ob ich meinen Zweitwohnsitz in Köln behalten möchte. Dies habe ich verneint und mir wurde gesagt, dass ich abgemeldet werden würde.
2005 bekam ich Post vom Steueramt, denen ich antwortete, dass ich nicht mehr dort wohne (habe leider meinen Status nicht gecheckt, da ich fest überzeugt war, dass ich von Duisburg abgemeldet wurde). Die Sache, ist erledigt, dachte ich.
2008 !!!!!!!!!!!!!kam erst wieder Post, ich solle meine Steuererklärubg abgeben. Da der Zeitraum seit dem letzten Schreiben so lang war habe ich mir leider zu lange Zeit gelassen, und bekam am 12.3.09 einen Zahlungsbescheid (3200,Euro).

Ich konnte zum Glück meinen ehemaligen Vermieter ausfindig machen, und habe mich mit Hilfe seiner Auszugsbestätigung heute persönlich in Köln abgemeldet, die Abmeldung wurde auf 1999 rückdatiert.
Mit der Auszugsbestätigung, der Abmeldung und einer Mietbescheinigung welche belegt, dass die Wohnung von 2 Personen bewohnt wurde bin ich heute zum Steueramt (Erhalt der Unteragen habe ich mit quittieren lassen).
Ich wollte mit der Begründung "nachträgliches Enfallen der Besteuerungsgrundlage" einen Aufhebungsbescheid erwirken.
Aber nichts da, mir wurde tatsächlich gesagt ich müsse klagen, sie könnten da jetzt nichts tun, da sie so viele Akten auf dem Tisch liegen hätten, aber ich hätte ganz gute Chancen!!! Hallo, wieso ein Gericht mit solche Lapalien belasten, wenn ein einfacher Wisch die Sache regeln könnte!!!

Meine Fragen:
Wie sehen meine Chancen aus bei einer Klage aus> Welche Kosten kommen auf mich zu (Gerichtskosten)>
Falls die Klage nicht durchkommt, kann ich zumindest den Zahlungsbetrag halbieren (Wg)>
Muss ich einen Rechtsanwalt einschalten>
Muss ich sonst noch was beachten>

Sorry, hab mich nicht so kurz gefasst, aber ich habe mich bemüht den Fall einigermaßen klar zu schildern

Grüße I


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