Auszug 1999-trotzdem Zahlen?

Alfred @, Montag, 30.03.2009 (vor 5917 Tagen) @ Isa

Es ist Wahnsinn – anders kann man das nicht bezeichnen. Da sind im Kölner Rathaus wohl alle Sicherungen durchgeknallt.

Du kannst und musst klagen und wirst damit sogar Erfolg haben.

Die Zeit drängt ein bisschen, aber da Du die Abmeldebestätigung schon hast, dürfte es relativ einfach sein, die Klage bis zum 12.4. beim Gericht zu haben. Sachverhalt und Begründung hast Du ja schon, und die Aufhebung des Steuerbescheids ist fast zwangsläufig.

Über den Besuch beim Kassen- und Steueramt und die unsägliche Antwort solltest Du Dir eine Aktennotiz machen. Wann mit wem gesprochen, Ergebnis.

Kosten die auf Dich zukommen sind erst Mal nur die Gerichtsgebühren, die bei Klageerhebung von Dir vorab zu zahlen sind. Die kriegst Du aber von der Stadt Köln zurück, wenn die Klage Erfolg hat. Der Betrag müsste sich auf 291 EURO belaufen (Verfahren mit Urteil).

Einen Rechtsanwalt brauchst Du nicht.

Über die Halbierung der Steuerforderung würde ich überhaupt nicht nachdenken, der Fall liegt ziemlich eindeutig.

Bleibt im Interesse anderer nur zu hoffen, dass die Vfinanzverwaltung der Stadt Köln mit dieser Methode das VG sauer macht.


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