Köln / Kinderzimmer / Klage
sehe ich ähnlich pessimistisch wie Du.
Trotzdem solltest Du das VG Köln ein wenig beschäftigen und eine knappe Stellungnahme abgeben, um die grauen Zellen anzuregen.
Vorschlag:
„Ergänzend zu meiner Klage teile ich Ihnen mit:
Bei meiner Nebenwohnung in Köln handelt es sich nach Maßgabe des BVerwG um meine Erstwohnung, da es die einzige Wohnung ist, die ich als Mieter zur Abdeckung meines allgemeinen menschlichen Wohnbedürfnisses innehabe (vgl. BVerwG Urteil 8 C 107.89 vom 29. November 1991). Aus familiären Gründen halte ich mich in Erstwohnung nicht vorwiegend auf.“
Auch wenn es absurf klingt, es hat Sinn. Hintergrund: Nach Auffassung der NRW-Justiz und anderer hat das BVerwG angeblich entschieden, dass eine melderechtliche Hauptwohnung als Erstwohnung anzusehen ist. Ganz so stimmt das aber nicht. Wäre auch viel zu einfach. Außerdem verkennt das VG Köln (so wie andere VG in NRW) vermutlich die gesetzlichen Regelungen des Melderechts.
Da ist es dann wirklich interessant, wie der Kölner Spruchkörper darauf reagiert.
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Manuela,
06.04.2009
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