Köln / Kinderzimmer / Klage

Yvonne Winkler @, Freitag, 24.04.2009 (vor 6405 Tagen) @ Manuela

Ich vertrete eine in Köln und habe genug Ideen, warum diese Satzung verfassungswidrig ist. Mal sehen, was das verwaltungstreue Gericht in Köln zu argumentieren weiß. Ich bin gespannt.
Bezüglich der Rechtsprechung des OVG Nordrhein-Westfalen habe ich eine Verfassungsbeschwerde laufen. Kann natürlich sein, dass das BVerfG keine Lust hat, die anzunehmen. Aber diese Rechtsprechung kann man nach meiner Auffassung nicht klaglos erdulden. Nur Beharrlichkeit führt zum Ziel.


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