Klage gegen Köln

Yvonne Winkler @, Mittwoch, 06.05.2009 (vor 5879 Tagen) @ Kriscar

Selbstverständlich kann man die Klage selbst erheben.

Antrag auf Aufhebung des Steuerbescheides stellen,

Begründung: Sachverhaltsdarstellung und Beweise vorlegen.

Alles zweifach, dann kann das werden, in dem Fall kann man PKH beantragen, mit Bafög-Bescheid.

Man kann auch zur Geschäftsstelle des Verwaltungsgerichts gehen und die Klage dort zu Protokoll geben. Jedenfalls glaube ich, dass das geht,
(Ich habe es natürlich noch nie so gemacht).


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion