Klage gegen Köln

Mr.X @, Freitag, 08.05.2009 (vor 5923 Tagen) @ Yvonne Winkler

»
» Man kann auch zur Geschäftsstelle des Verwaltungsgerichts gehen und die
» Klage dort zu Protokoll geben. Jedenfalls glaube ich, dass das geht,
» (Ich habe es natürlich noch nie so gemacht).

Geht (§ 81 Abs. 1 VwGO) und müsste eigentlich auch in einer sauberen Rechtsmittelbelehrung drinstehen, denn ansonsten dürfte m.E. die einmonatige Klagefrist wegen unzureichender Rechtsmittelbelehrung gar nicht erst zu laufen beginnen.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion