Klage gegen Köln
»
» Man kann auch zur Geschäftsstelle des Verwaltungsgerichts gehen und die
» Klage dort zu Protokoll geben. Jedenfalls glaube ich, dass das geht,
» (Ich habe es natürlich noch nie so gemacht).
Geht (§ 81 Abs. 1 VwGO) und müsste eigentlich auch in einer sauberen Rechtsmittelbelehrung drinstehen, denn ansonsten dürfte m.E. die einmonatige Klagefrist wegen unzureichender Rechtsmittelbelehrung gar nicht erst zu laufen beginnen.
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Kriscar,
06.05.2009
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Yvonne Winkler,
06.05.2009
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Mr.X,
08.05.2009
- Klage gegen Köln - Yvonne Winkler, 08.05.2009
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Mr.X,
08.05.2009
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Yvonne Winkler,
06.05.2009