Klage gegen Köln

Yvonne Winkler @, Freitag, 08.05.2009 (vor 6172 Tagen) @ Mr.X

Stimmt, steht so drin durch Niederschrift beim Urkundsbeamten, jedenfalls in den gängigen Rechtsbehelfsbelehrungen.
Ich würde das auch machen, ehe ich einen Haufen Geld verschenke, der der Gegenseite nicht zusteht.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion