Verjährung der ZWST

Soraya @, Montag, 11.05.2009 (vor 5875 Tagen) @ kagrohmann

» Gibt es für diese Steuer ein Verjährungsfrist>
»
für die Forderungen der Kommunen nein für antragsbedingte Befreiungsmöglichkeit gibts in Bayern nur eine Frist von 1.1. bis 31.1. für das zurückliegende Jahr mit verbunden mit dem Einkommensnachweis aus dem vorletzten Jahr!


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