Verjährung der ZWST

Yvonne Winkler @, Montag, 11.05.2009 (vor 5879 Tagen) @ Soraya

Sorry, da muss ich widersprechen.
Die Festsetzungsfrist dürfte nach Kommunalabgabengesetz des jeweiligen Bundeslandes vier Jahre betragen, vorausgesetzt, der Beitragspflichtige ist feststellbar.
Also dürfte das passen mit den Jahren 2006 - 2009.


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