Verjährung der ZWST

Bjoern @, Dienstag, 12.05.2009 (vor 5875 Tagen) @ Yvonne Winkler

dann widerspreche ich auch noch:

normalerweise verweisen die Kommunalabgabengesetze der Länder auf die Vorschriften der Abgabenordnung ... und dort wird in § 228 eine 5jährige Verjährungsfrist genannt (Zahlungsverjährung).

weiterhin regelt § 169 AO, dass Steuern binnen 4 Jahren festgesetzt werden müssen (Festsetzungsverjährung)

sofern die Satzung der jeweiligen Kommune nichts gegenteiliges enthält, greifen also die genannten Vorschriften der AO


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