"Wiedereinsetzten in den vorherigen Stand"

melanguera @, Montag, 08.06.2009 (vor 5902 Tagen)

Entwurf:
ich beziehe mich auf mein letztes Schreiben, welches so zu verstehen war, aber diesen juristischen Begriff nicht ausdrücklich enthielt:
ich bitte, auf Anraten meines Steuerberaters, hiermit ergänzend und vorsorglich um "Wiedereinsetzten in den vorherigen Stand", da ich ja aufgrund von einer längeren Bewerbungsreise von Ihrem Bescheid erst nach Ablauf der Klagefrist Kenntnis erlangte. Die ganze Angelegenheit stellt - sollte der Bescheid nicht aufgehoben werden - für mich eine besondere ("unzumutbare") Härte dar, und ich möchte jetzt schon mitteilen, daß ich nicht weiß, wie ich diesen Betrag bezahlen soll - ich zahle überhaupt keine Steuern, aufgrund von zu geringem Einkommen!

Ich bitte in jedem Fall um alle entsprechenden Rechtsbehelfsbelehrungen.

In Ihrem Schreiben vom 11.11.09 (Antwort auf meine Mitteilung, daß ich schon seit 2001 nicht mehr in dieser Wohnung war) soll ich aufgefordert worden sein, meine "Meldeangelegenheiten zu klären".
In der "Satzung" der Stadt Köln zu diesem Thema in §14 Absatz (3) steht folgendes:
"(3) Ergibt sich aus den Ermittlungen des Kassen- und Steueramtes, dass eine mit Nebenwohnung gemeldete Person die Nebenwohnung nicht mehr innehat, teilt das Kassen- und Steueramt dies der in Absatz 1 genannten Stelle zwecks Berichtigung des Melderegisters mit. Die Mitteilungen nach Satz 1 dürfen nicht zur Grundlage von ordnungswidrigkeitsrechtlichen Maßnahmen wegen der Verletzung von Meldepflichten gemacht werden."

Vor diesem Hintergrund verstehe ich noch weniger, warum nach meinem Schreiben vom 31.10.2008 die Angelegenheit nicht eingestellt werden konnte!>! Da von einem Gesetz zum "Bürokratieabbau" die Rede ist kann es doch unmöglich im Sinne des Gesetzgebers sein, einen Bedürftigen in ein finanzielles Desaster zu stürzen, ihn zum Klagen zu zwingen (noch dazu mithilfe öffentlicher Mittel wie z.B. PKH), bzw. zum "Offenbarungseid" und das obwohl eigentlich gar keine materielle Rechtsgrundlage für den Bescheid besteht - über die Festsetzung der Höhe ganz zu schweigen, denn es wurde damals eine Miete von DM 100,- festgelegt. Nimmt man davon die 10% kommt man auf insgesamt 4 x €60,- = 240,- (für 2005-2008) - was zwar (zumindest für mich) immer noch viel Geld wäre, zumal wenn man bedenkt, daß es ja in dem Zeitraum schon lange keinen Zweitwohnsitz mehr gab, aber eine solche Summe würde mich noch nicht in den finanziellen Ruin treiben!!

Hinzu kommt, daß die Stadt Köln selbst erläutert:
"Warum wird die Steuer erhoben >
Die Zweitwohnungssteuer gehört, wie zum Beispiel auch die Vergnügungssteuer oder die Hundesteuer, zu den so genannten örtlichen Aufwandsteuern.
Aufwandsteuer deshalb, weil ein "besonderer Aufwand" besteuert wird, also eine Einkommensverwendung für Dinge, die über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgehen (hier: das Innehaben einer zweiten Wohnung).
Darüber hinaus genießen auch Zweitwohnungsinhaber die Vorteile der Kölner Infrastruktur und nehmen mit städtischen Steuermitteln finanzierte Einrichtungen in
Anspruch. Daher ist es sachgerecht, die Zweitwohnungsinhaber an den der Stadt entstehenden Kosten zu beteiligen."
Wie schon mitgeteilt ging es um den Erhalt eines Anwohner-Parkausweises, da ich bei meinem Freund seinerzeit "Knöllchen" sammelte, wie andere Leute Briefmarken... also kein "Luxus" einer Zweitwohnung, sondern pure Notwendigkeit diesen Ausweis bekommen zu können (mein Freund hatte kein Auto und wir benutzten meines gemeinsam!)
Da ich immer meinen Hauptwohnsitz quasi "3 Straßen weiter" - in der SELBEN Stadt - habe und hatte, erhält die Stadt ja das "Kopfgeld" für mich, was sie erklärt mit dieser Steuer ausgleichen zu wollen. Eine "Doppelte Haushaltführung" habe ich ja, wie mitgelteilt, auch nicht geltend gemacht, und wäre mir aller Wahrscheinlichkeit nach auch gar nicht gestattet worden von Seiten des Finanzamtes. Außerdem wurde dieser Neben-Wohnsitz seinerzeit nur aus einem einzigen Grund angemeldet:
es war die einzige Möglichkeit einen Parkausweis zu bekommen, und wurde mir deshalb von der Schalterbeamtin so empfohlen!! Zu keiner Zeit wurde ich darüber aufgeklärt, was für RÜCKWIRKENDE KONSEQUENZEN dies haben könnte...

Also auch wenn die Klagefrist abgelaufen sein sollte, muß es doch irgendeine Möglichkeit geben - und sei es "Gnade vor Recht" - daß dieser Kelch an mir vorrübergeht...
Ich appelliere an Ihre Menschlichkeit und verbleibe

mit freundlichen Grüßen


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