"Wiedereinsetzten in den vorherigen Stand"
Ob ein Einsetzen in den vorherigen Stand von den Fristen und dr Sache her überhaupt möglich ist, müsste ein Jurist klären. Auf Grund Deiner bisherigen Angaben ist das allerdings überhaupt nicht möglich.
Von Deinem beabsihtigten Schreiben solltest Du Dir nichts versprechen. Die Kölner Haltung ist klar. Der Bescheid ist rechtskräftig, "Gnade" wurde durch den Änderungsbescheid gewährt - eine Klage gegen diesen Änderungsbescheid ist nicht sinnvoll, denn der stellt Dich besser als der urprüngliche Bescheid.
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melanguera,
08.06.2009
- "Wiedereinsetzten in den vorherigen Stand" - Alfred, 08.06.2009
- "Wiedereinsetzten in den vorherigen Stand" - René, 08.06.2009