"Wiedereinsetzten in den vorherigen Stand"
Hallo,
ich teile leider den Pessimismus von Alfred.
Die alten Bescheide sind rechtskräftig, und wie du schon beschrieben hast, hat die Stadt auch Nachweise, daß ihre Bescheid zugegangen sind.
Der Änderungsbescheid ergibt sich in erster Linie dadurch, daß du dich nun abgemeldet hast, dem Verhältnis der Werte nach zu urteilen eben im April (ist genau ein Drittel). Damit hat sich der Sachverhalt verwaltungstechnisch verändert und du bezahlst nun praktisch nur die Monate, die du gemeldet warst. Ich zitiere die Satzung:
[blockquote]Der Bescheid wird geändert, wenn die Anzeige einer Änderung von Besteuerungs-grundlagen (§ 4 Absatz 2 Satz 3) oder die Anzeige des Endes der Steuerpflicht (§ 3 Absatz 2 Satz 3) eine niedrigere Steuerfestsetzung erforderlich macht.[/blockquote]
Man kann nun gegen Änderungsbescheid vorgehen. Nur geht es hier nur um die Änderung (bzgl. des Satzes bitte an die Anderern um Zustimmung oder Widerspruch). Also wenn du nun aufgrund der Änderung Anknüpfungspunkte siehst. Zum Beispiel ist 232 keine durch 12 teilbare Zahl (Abrundung auf durch 12 teilbaren Betrag gemäß Satzung).
Was die Höhe der einstigen Miete angeht: 100 Mark klingt nach meiner Meinung nach nach einen Freundschaftspreis - in Köln. Dann wird geschätzt. Vielleicht schätzen sie auch falsch. Aber das hätte man dann bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung erörtern können. Aber in dem Moment, wo der Bescheid rechtskräftig wurde, interessieren derartige Fehler nicht mehr.
Ein möglicher Pfad wäre noch die Härtefallregelung gemäß Abgabenordnung. Das klingt auch in deinen Zeilen durch. Bitte hierzu dich auch anderswo belesen, denn das ist nicht mehr der Schwerpunkt dieser Seite. Was du dafür alles vorlegen mußt (ich denke da vor allem an Kontoauszüge, ...), wird dir sicher die Stadt Köln sagen können.
Bezüglich des Hinweises mit dem Anwohner-Parkausweis: an sich belastet du dich damit ("Ich habe mich falsch gemeldet, weil ich anderso einen Vorteil erhaschen wollte"), schiebst die Verantwortung aber ans Einwohnermeldeamt. Ob man das nun nach der Zeit noch klären kann - und vor allem, wie man das noch nachweisen will> Möglicherweise gab es zum Zeitpunkt der Meldung auch noch gar keine ZWS.
Ich wünsche dir trotzdem viel Erfolg und halte uns auf den Laufenden insbesondere beim Härtefall.
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melanguera,
08.06.2009
- "Wiedereinsetzten in den vorherigen Stand" - Alfred, 08.06.2009
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