Köln,
Was die Verjährung angeht: Nach meiner Auffassung handelt es sich um Kalenderjahre, damit wäre die Forderung von 2005 erst zum 1.1.2010 (bzw. 31.12.) verjährt. Deswegen auch die hektische Aufarbeitung der Rückstände.
Die „Aufforderung zur Stellungnahme“ dürfte die Steuererklärung sein. Die muss abgegeben werden. Da kann man zwar ein bisschen verzögern, aber im Endergebnis wird die Stadt sich durchsetzen. Bleibt nur: Steuererklärung abgeben, Bescheid abwarten und dagegen klagen.
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