Köln,
Was das Verzögern angeht, da fiele mir ein:
„Sehr geehrter Herr Frantzen,
in der Anlage erhalten Sie den Fragebogen zur Zweitwohnungsteuer zurück, da ich gem. höchstrichterlicher Entscheidungen nicht zweitwohnungsteuerpflichtig bin. Die in ihrem Schreiben vom [Datum einfügen] näher bezeichnete Wohnung war im fraglichen Zeitraum meine Erstwohnung.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]“
Da Schreiben betroffener Bürger im Kölner Kassen- und Steueramt dazu neigen, verloren zu gehen, empfehle ich, das Ganze als Einschreiben abzusenden.
PS:
Den Fragebogen muss man nicht unbedingt beifügen, die haben in der Stadtverwaltung genug davon.
gesamter Thread: