Köln,

Alfred @, Montag, 08.06.2009 (vor 5846 Tagen) @ cologne50679

Was das Verzögern angeht, da fiele mir ein:

„Sehr geehrter Herr Frantzen,
in der Anlage erhalten Sie den Fragebogen zur Zweitwohnungsteuer zurück, da ich gem. höchstrichterlicher Entscheidungen nicht zweitwohnungsteuerpflichtig bin. Die in ihrem Schreiben vom [Datum einfügen] näher bezeichnete Wohnung war im fraglichen Zeitraum meine Erstwohnung.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]

Da Schreiben betroffener Bürger im Kölner Kassen- und Steueramt dazu neigen, verloren zu gehen, empfehle ich, das Ganze als Einschreiben abzusenden.

PS:
Den Fragebogen muss man nicht unbedingt beifügen, die haben in der Stadtverwaltung genug davon.


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