Hilfe!!! Nachzahlung ZWS in Köln :-(

Alfred @, Dienstag, 09.06.2009 (vor 6310 Tagen) @ luyf

Du bist also mit Nebenwohnung in Köln gemeldet – nach der verfassungswidrigen Kölner Satzung bist Du dadurch zweitwohnungsteuerpflichtig.
Ob eine rückwirkende Ummeldung der Nebenwohnung möglich ist, bezweifle ich stark – die Kölner Meldebehörde würde grob rechtswidrig handeln, wenn sie das mitmacht.
Andere Optionen> Stundung und Ratenzahlung beantragen. Klagen ist derzeit etwas mühsam, wäre aber die einzige Möglichkeit, das Geld wieder zu sehen.


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