Nichtstun

Christiane @, Dienstag, 09.06.2009 (vor 5846 Tagen) @ Alfred

Hallo Alfred,
hast Du denn eine ungefähren Steuerbetrag im Kopf, den ich für die 10 Montate zahlen müsste> Ist eine Vergleichswohnung immer mit 60qm festgelegt> Immerhin war in der Zeit noch in der Ausbildung und hätte mir keine 60qm leisten könnnen.
Bei der Miete soll ich die Nettokaltmiete angeben. Diese kenne ich aber nicht, da ich nur zur Untermiete mit vereinbarten all-inclusiv-Miete wohnte.
Warum empfiehtst DU mir eine Klage> Hätte ich Erfolg> Warum>


Danke
Christiane

» Nichtstun wird auf jeden Fall teurer als antworten. Die Stadt wird dann
» wohl die Vergleichsmitete für eine 60 qm große Wohnung heranziehen.
» Die Miete ggf. mit einer eidestattlichen Erklärung belegen. Das müsste
» reichen.
» Eine Klage wäre aus Prinzip empfehlenswert.


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