Nichtstun
» Bleibt letztlich nur das BVerfG, das hoffentlich
» diesem Unfug einen Riegel vorschiebt.
Besteht denn die Möglichkeit, dass das in der nächsten Zeit passieren könnte> Steht da aktuell ein Verfahren zur Verhandlung> Meine Frist läuft momentan bis 15.7....
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- Nichtstun -
Christiane,
06.06.2009