Nichtstun

Alfred @, Dienstag, 09.06.2009 (vor 5846 Tagen) @ Christiane

Hallo Christiane,
die Nettokaltmiete richtet sich auch nach der Wohngegend. So mit ca. 50 EURO Zweitwohnungsteuer pro Monat musst Du bei einer Schätzung wohl rechnen. Ob Du Dir das leisten konntest oder nicht ist der Stadt Köln ziemlich egal – die angenommene Wohnungsgröße richtet sich nach Entscheidungen des BFH zur „angemessenen“ Zweitwohnung bei Berufstätigen. Dreist von der Stadt, wie alles, was sie im Zusammenhang mit der Zweitwohnungsteuer so treibt.
Gebe im Formblatt die Zimmergröße an und „Miete schloss Möblierung, Strom, Wasser, Abwasser, Müllabfuhr, Telefon- und Internetanschluss ein (all-inclusiv-Miete)“.
Die Kölner Zweitwohnungsteuer ist verfassungswidrig, das ergibt sich schon aus der Tatsache, dass sie praktisch nur von Alleinstehenden erhoben wird (auch eine Art der Diskrimierung) und schon deswegen keine Aufwandstuer sein kann. Jeder der klaglos zahlt begünstigt die Raffgier gewissenloser Kommunalpolitiker, denn selbst wenn die Steuer legal wäre (was sie nicht ist), wäre sie nicht legitim.
Erfolg> Vor dem VG Köln und dem OVG NRW eher nicht zu erwarten. Bleibt letztlich nur das BVerfG, das hoffentlich diesem Unfug einen Riegel vorschiebt.
Gruß
Alfred

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» » Nichtstun wird auf jeden Fall teurer als antworten. Die Stadt wird dann
» » wohl die Vergleichsmitete für eine 60 qm große Wohnung heranziehen.
» » Die Miete ggf. mit einer eidestattlichen Erklärung belegen. Das müsste
» » reichen.
» » Eine Klage wäre aus Prinzip empfehlenswert.


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