Klage Zweitwohnungssteuer Köln

Alfred @, Dienstag, 25.08.2009 (vor 6064 Tagen) @ Alexander

Ich hoffe, du hat in der Klage auch alles klein geschrieben – das erleichtert der Richterin das Lesen und freut sie bestimmt.
Klage ist richtig. Die Erfolgsaussichten kann ich nicht abschätzen, da ich die Klage nicht kenne. Wenn Du Dich tatsächlich überwiegend in Köln aufgehalten hast, müsste es eigentlich klappen.
Als Selbständiger könnte es für Dich allerdings ein Problem sein, die überwiegende Ortsanwesenheit in Köln nachzuweisen, obwohl ich das für Mumpitz halte; verfassungswidrig ist verfassungswidrig.
Für Deinem Fall zum Glück ist die Entfernung zwischen Köln und Ulm groß genug, um eine Erklärung, nicht täglich „nach Hause“ gefahren zu sein, mehr als glaubwürdig zu machen. Wenn die berufliche Tätigkeit sich als 5-Tage-Woche darstellen lässt, dürfte eigentlich nichts schief gehen. Besonders wirksam und nahezu unwiderlegbar wären die Einkommensteuererklärungen für die Jahre 2005 bis 2008, da aus denen die Abwesenheit von der ehelichen Wohnung hervorgehen sollte. Sind die nicht vorhanden – was nicht sein dürfte - können Strom-, Gasrechnung, Gesprächsnachweise über Festnetz (besonders am Montagen und Freitagen), auch Erklärungen von Nachbarn/Vermieter (wenn das möglich ist) mögliche Behelfe sein, sind aber erst Mal nicht erforderlich. Sollte übrigens aus den Einkommensteuererklärungen ersichtlich sein, dass Du Dich nicht vorwiegend in Köln aufgehalten hast, solltest Du das auch nicht behaupten. Dann musst Du grundsätzlich gegen die Satzung vorgehen, was bei der bekannten Dickfelligkeit von Münsteraner mühsam sein dürfte.
Einfach glaubhaft behaupten, den Fehler unumwunden zugeben - das sollte reichen. Falls es hart auf hat kommt, musst Du eben eine eidesstattliche Erklärung abgeben.

1. PS:
Ich weiß nicht, ob es in Köln nicht Einkommenssteuererklärung heißen muss. Kann da jemand helfen> Ich will schließlich nichts falsch machen.
2. PS
Das BVerwG schreibt neuerdings Zweitwohnungsteuer auch ohne Fugen 's'. Professor Bayer wird's freuen.


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