Klage Zweitwohnungssteuer Köln

Alfred @, Mittwoch, 26.08.2009 (vor 5764 Tagen) @ Alexander

In der Einkommensteuererklärung gibt man meines Wissens nach als Werbungskosten bei der doppelten Haushaltsführung die Tage der Abwesenheit/Familienheimfahrten an – das wäre ggf. der von mir angesprochene Nachweis für die überwiegende Ortsanwesenheit in Köln. Wenn dem denn so ist – und die unterlagen noch vorhanden sind.
Die Frage der überwiegenden Nutzung der Nebenwohnung ist schon ein Meisterstück Kölner Bürokratie. Aber sei’s drum. Sie lässt sich nur nicht so einfach beantworten. Denn wenn ich es richtig verstanden habe, kann es durchaus möglich sein, dass Du - beruflich bedingt – auch während der Woche für einen oder mehrere Tage nicht in Köln bist. Daran werden sich dann die Kölner Defizitverwaltung u.U. die Verwaltungsgerichtsbarkeit festbeißen. M.E. wäre das unzulässig, aber dafür kannst Du Dir nichts kaufen – was herrschende Meinung ist, bestimmt das Gericht.
Zu den 5 Tagen in Köln: weil ich die genauen Daten nicht kenne, ein melderechtliches Beispiel.
Wenn jemand, übers Jahr gesehen, an 104 Tagen die ehelichen (Haupt-)wohnung nutzt, an 156 Tagen (in Schaltjahren an 157 Tagen) ständig „auf Achse“ ist und an 105 Tagen beruflich bedingt die Nebenwohnung nutzt, hält er sich vorwiegend am –Ort der Nebenwohnung auf.


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