Zweitwohnsitzsteuer wegen Übernachten?
Ach, was vielleicht noch erwähnenswert ist:
Mein altes Zimmer bei meinen Eltern ist zum Gemeineigentum mutiert, da schlaf ich auf der Couch (!) falls ich mal über Nacht bleibe. Bei meinem Freund habe ich weder Klamotten noch sonst etwas, was man als regelmäßig verwendetes Eigentum bezeichnen könnte. Ich bin bei beiden wirklich einfach nur AUF BESUCH..
Gute Nacht!
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BL,
26.07.2006
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- Zweitwohnsitzsteuer wegen Übernachten? - Christian, 26.07.2006
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Yvonne Winkler,
27.07.2006
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26.07.2006