Zweitwohnsitzsteuer wegen Übernachten?

Yvonne Winkler @, Donnerstag, 27.07.2006 (vor 6965 Tagen) @ BL

Hallo BL,

grundsätzlich müssen Sie überhaupt keinen Zweitwohnsitz anmelden, wenn sie irgendwo auf Besuch sind. Und wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse so entwickeln, dass Sie aus ihrem ehemaligen Zweitwohnsitz einen Erstwohnsitz machen, ist das in Ordnung und dann wird auch nur ein Wohnsitz angemeldet. Das würde ich mal als aller erstes bereinigen.

Die Dame im Amt hat mir dann
» erklärt, dass ich meinen ursprünglichen Wohnort als Zweitwohnsitz anmelden
» müsste, weil ich dort regelmäßig über Nacht bin.

So wie Sie den Sachverhalt geschildert haben, bleiben Sie dort nicht regelmäßig über Nacht, sondern nur alle 6 Wochen mal. Schauen Sie doch mal in Ihre örtl. ZWS-Satzung, wie lange Sie sich dort aufhalten müssen, um zur ZWS veranlagt zu werden.

Das Elternhaus würde ich komplett aussen vor lassen.
Wozu dort noch einen Wohnsitz konstruieren>

Gruß
Yvonne Winkler

Kann das sein>>> Ihr
» zufolge müsste ich auch bei meinen Eltern Zweitwohnsitzsteuer zahlen.

Da würde ich auf das hier schon häufig zitierte Gelsenkirchener Kinderzimmerurteil verweisen

Y.W.


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