Zweitwohnsitzsteuer wegen Übernachten?
Hallo Christian, hallo Frau Winkler,
vielen Dank für die Antwort!
Sowohl mein Erst-, als auch mein "Zweit"-Wohnsitz befinden sich in Bayern und gesprochen habe ich mit der Dame vom Meldeamt.
In der Satzung steht leider keine Angabe der Dauer, sondern nur:
"Zweitwohnung ist jede Wohnung in der Gemeinde Bergen, die eine Person, die in einem
anderen Gebäude ihre Hauptwohnung hat, zu ihrer persönlichen Lebensführung oder der ihrer
Familienangehörigen innehat. Die vorübergehende Nutzung zu anderen Zwecken,
insbesondere zur Überlassung an Dritte, steht der Zweitwohnungseigenschaft nicht entgegen."
Kann also - zumindest für mich als Rechts-Laie - alles und nichts heißen.
Die Dame vom Meldeamt meinte, dass man - da mein Freund ja noch dort wohnt - davon ausgehen könnte, dass ich regelmäßig dort bin. Ich werde mich jetzt einfach mit meiner ehemaligen Heimatgemeinde in Verbindung setzen und dann hier posten, was rausgekommen ist..
Vielen Dank nochmal!
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BL,
26.07.2006
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26.07.2006
- Zweitwohnsitzsteuer wegen Übernachten? - Christian, 26.07.2006
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Yvonne Winkler,
27.07.2006
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27.07.2006
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26.07.2006