Zweitwohnsitzsteuer Köln - Zu unrecht!

Bjoern @, Montag, 31.08.2009 (vor 5819 Tagen) @ nkuffert

Hallo

Alfreds Hinweis mit dem Anwalt ist sehr gut

parallel kannste beim Steueramt einen "Antrag auf Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes" stellen. die Behörden können rechtswidrige Verwaltungsakte mit Wirkung für die Vergangenheit zurücknehmen, auch wenn sie schon unanfechtbar (= bestandskräftig) sind. die Entscheidung über diesen Antrag ist ein neuer Verwaltungsakt, gegen den du klagen könntest (sofern dein Antrag abgelehnt wird)

in dem Anschreiben keine Rechtsgrundlage reinschreiben (ich glaube, es wäre § 130 AO ... bin mir aber nicht sicher); die Rechtswidrigkeit des Steuerbescheides nachweisen (keine Zweitwohnung in Köln) ... und mal schauen, was passiert.
das Dumme: die Behörde hat ein Ermessen (§ 5 AO); allerdings sehe ich hier keinen Grund, weshalb die Behörde das Ermessen dahingehend ausüben darf, dass der Bescheid nicht zurückgenommen wird!

alternativ kannste auch beantragen, dass die Behörde die Nichtigkeit des Steuerbescheides nach § 125 AO feststellt, da er "an einem besonders schwer wiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offenkundig ist"


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