Zweitwohnsitzsteuer Köln - Zu unrecht!

nkuffert @, Dienstag, 01.09.2009 (vor 5818 Tagen) @ Bjoern

Hallo zusammen,


Die Frau vom Kassenamt ist wirklich unnachgiebig...

Habe auch endlich den Fehler gefunden:
Laut Meldebehörde habe ich alles richtig ab- und umgemeldet. Allerdings wurden die Daten anscheinend falsch an das Kassen- und Steueramt übertragen. Aber darauf will sich die Dame nicht einlassen....

Werde jetzt erstmal den Antrag auf Ausetzung der Vollstreckung stellen (kann leider nicht innerhalb einer Woche 3.500 € auftreiben...).

@Björn:
Die Idee mit der Nichtigkeit klingt sehr gut.Ich würde dann direkt einen Brief mit den u.g. Formulierungen verfassen.

Hast Du diesbezüglich Erfahrung wie so etwas mal ausgegangen ist>

Einen Anwalt nehmen kommt für mich leider nicht wirklich in Frage da ich nicht im Rechtsschutz bin.

»
» alternativ kannste auch beantragen, dass die Behörde die Nichtigkeit des
» Steuerbescheides nach § 125 AO feststellt, da er "an einem besonders schwer
» wiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in
» Betracht kommenden Umstände offenkundig ist"


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