ZWS München-Köln
Die Frage ist nicht, wie viel Geld die Stadt München einnimmt. Sie wird, einem Naturgesetz folgend, immer mehr ausgeben, als sie hat (was sie mit Köln inniglich verbindet).
Also: NW bei Mama in München, HW bei Papa in Köln,
Wahrscheinlich juckt es die Münchener Verwaltung nicht, aber im Gegensatz zu Köln darf man im bayer. Polizeistaat der Stadtverwaltung widersprechen. Das solltest Du fristgerecht tun, wenn Du nicht widerstandslos zahlen willst.
Deswegen: Auch wenn es die Behörde vielleicht nicht interessiert, solltest Du im Widerspruch klar stellen, dass Du lediglich ein Zimmer in der Wohnung Deiner Mutter nutzt, dies aber nicht innehast und damit nicht den Zustand demonstrierst, der Ausdruck einer steuerbaren wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit wäre. Dazu müssen sie sich irgendwie äußern. Sie werden es vermutl. auf eine Klage ankommen lassen.
Da der Widerspruch hinsichtlich der Zahlung keine aufschiebende Wirkung hat, solltest Du auch die Aussetzung der Vollziehung wegen „ernsthafter Zweifel an der Richtigkeit des Steuerbescheid“ beantragen. Die AdV solltest Du auf den „letzten Drücker“ beantragen, also zwei, drei Tage vor Zahlungsfrist.
Wenn du unter die bayer. Armutsgrenze fällst, solltest Du ggf. einen Antrag auf Befreiung stellen. Das hat aber noch Zeit bis Dezember.
Unabhängig davon:
Wie Du schon selber festgestellt hast, dürfte Deine Meldung mit NW in M falsch sein- Das solltest Du, unabhängig von der ZWSt, so schnell wie möglich richtig stellen.
Hinweis am Rande:
Die Regeln der Rechtschreibung sollte man (nicht nur) im Schriftverkehr mit Behörden beachten. Es liest sich einfacher.
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