Klage Zweitwohnsteuer
Du hast bei Gericht offensichtlich nicht gegen den Steuerbescheid geklagt (Klage), sondern einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt/vorläufigen Rechtschutz gestellt.
Das wäre aber zu früh, wie das Gericht feststellt.
Wenn es die Frist noch erlaubt, solltest Du auf jeden Fall Klage beim VG einreichen.
Ansonsten: Mit der Einkommensteuer und doppelter Haushaltsführung hat das überhaupt nichts zu tun. Das ist kein Argument.
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Ali,
27.09.2009
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Alfred,
27.09.2009
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