Klage Zweitwohnsteuer

Alfred @, Sonntag, 27.09.2009 (vor 5470 Tagen) @ Ali

Du hast bei Gericht offensichtlich nicht gegen den Steuerbescheid geklagt (Klage), sondern einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt/vorläufigen Rechtschutz gestellt.
Das wäre aber zu früh, wie das Gericht feststellt.
Wenn es die Frist noch erlaubt, solltest Du auf jeden Fall Klage beim VG einreichen.

Ansonsten: Mit der Einkommensteuer und doppelter Haushaltsführung hat das überhaupt nichts zu tun. Das ist kein Argument.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion